Bauen 2017 – Das kommt!
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Bauen 2017 – Das kommt!

Bauen 2017

Bauen 2017 – Das kommt!

Das neue Jahr hat begonnen. Gute Vorsätze und große Pläne werden voller Elan in Angriff genommen. Das gilt auch für Gesetze und Politik. Was bringt das Jahr 2017 für alle, die bauen, bauen möchten oder planen? 

Z.B. steht uns dieses Jahr eine Novellierung der Landesbauordnung (BauO NRW) bevor. Die wichtigsten Punkte haben wir hier kurz für Sie zusammengefaßt:

 

Baugnehmigungsverfahren

 

Das 1995 eingeführte „Freistellungsverfahren“, mit dem kleinere Wohngebäude ohne Prüfung der Planung und Bauüberwachung der Bauaufsichtsbehörden realisiert werden können, wird wieder abgeschafft. In vielen Fällen kam es hier zu Planungsfehlern und mangelhafter Bauausführung, mit zum Teil schweren, wirtschaftlichen Folgen für die Bauherren.

 

Barrierefreiheit

 

Zukünftig sollen mehr Wohnungen gebaut werden, die insgesamt barrierefrei sind. Z.B. müssen „in Gebäuden mit mehr als acht Wohnungen eine, in Gebäuden mit mehr als 15 Wohnungen zwei uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein.“ (§48 BauO NRW). Weiterhin müssen zukünftig alle öffentlich zugänglichen, baulichen Anlagen (z.B. Arztpraxen, Schulen, Universitäten, Freizeiteinrichtungen) barrierefrei sein. Bislang müssen diese Gebäude nur in den für Besucher zugänglichen Teilen barrierefrei sein.

 

Brandschutz

 

Die Vorschriften zum Brandschutz werden neu geordnet und inhaltlich überarbeitet. Gebäude werden demnächst in 5 Gebäudeklassen unterteilt, die die jeweiligen Anforderungen an Brandschutz, aber auch an andere Aspekte des Bauens regeln werden.

 

Stellplätze

 

Zukünftig sollen die Kommunen selbst über den PKW- Stellplatzbedarf entschieden dürfen. War dieser bislang in der Bauordnung vorgeschrieben, so haben die Gemeinden nun Spielraum selbst zu entscheiden wo PKW- Stellplätze entstehen müssen und wo diese, z.B. durch den Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel, kompensiert werden können.

 

Und was kommt noch? Auf dem Immobilienmarkt ist weiterhin keine Entspannung in Sicht und die Anforderungen der Energieeinsparverordnung werden noch weiter verschärft.

 

Energieeinsparverordnung EnEV

 

2017 soll es eine Novelle der Energieeinsparverordnung geben. Diese fordert, dass bis 2020 das „Fast- Nullenergiegebäude“, also ein Gebäude, welches für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung fast keine Energie mehr verbraucht, im privaten Neubau europaweit Standard wird. Bei öffentlichen Gebäuden soll dieser Standard schon 2019 in Kraft treten. 
Alle Bestandsgebäude sollen Energieausweise erhalten, die Mietern und Käufern von Häusern zugänglich gemacht werden sollen. 
Auch im Bestand soll energieeffizient modernisier werden, wenn die Gesamtkosten 25% des Gebäudewerts übersteigen oder mehr als 25% der Außenhülle renoviert werden. 
Wochenendhäuser und Denkmäler bleiben von dieser Regelung weiterhin ausgenommen. 
Wann genau im Verlaufe des Jahres über die Novelle entschieden wird ist noch unklar. Auch, ob die zweijährige Frist für die Umsetzung der neuen Auflagen an öffentlichen Gebäuden noch umsetzbar ist, bleibt fragwürdig.

 

Niedrigzinspolitik

 

Laut EZB soll sich vorerst an den niedrigen Zinsen nichts ändern. Was wie ein Segen für Häuslebauer erscheint ist gleichzeitig auch ein Fluch, denn mit der Verfügbarkeit günstiger Kredite steigen zwangsläufig auch die Immobilienpreise. Viele Käufer können sich den Traum vom Haus dieser Tage nur erfüllen, weil die Zinsen so schön niedrig sind und nehmen dabei gerne billigend in Kauf, dass das Haus in einem schlechten baulichen Zustand ist oder deutlich über dem Verkehrswert gehandelt wird. Das große Erwachen kommt dann in einigen Jahren, wenn, wie bei langläufigen Kreditverträgen allgemein üblich, über die Zinsen neu verhandelt wird und der stolze Hausbesitzer erkennt, dass er sich sein Eigenheim eigentlich gar nicht mehr leisten kann und dieses auch, u.U., nur zu sehr viel schlechteren Konditionen verkaufen könnte, als er es damals selbst gekauft hat, weil sich zwischenzeitlich die Lage auf dem Immobilienmarkt völlig verändert hat.